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Update: laut Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobiltät, Innovation und Technologie, soll die Befreiung der Umsatzsteuer auch für Gebäude gelten, welche von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden bzw. die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hier gehts zum Artikel
Für alle anderen Anlagen soll die alte Förderung der EAG weiterhin gelten
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0% Umsatzsteuer für PV Module, Speicher, PV-Zubehör und Montage
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ab Anfang 2024 auf 2 Jahre befristet
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private (!!) Anlagen bis zu 35 kw
Was für Deutschland schon seit Anfang 2023 gilt, soll in Österreich auch bald wahr werden. Doch bis Dato fehlt die gesetzliche Grundlage. Schauen wir uns mal an, was bis jetzt gemunkelt wird. Übrigens laut Regierung soll diese Maßnahme mit 650 Millionen Euro budgetiert sein.
Private Anlagen von bis zu max. 35 kWp für die nächsten 2 Jahre – damit wird wohl das bisherige Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG-Investitionszuschüsse) abgelöst werden.
Wenn man das Fördersystem 2023 genauer betrachtet, ist wahrscheinlich jede Änderung eine gute Änderung. Bis dato galt das Prinzip „first come, first served“. Soll heißen, wer am Schnellsten war, kam zum Zug. Da das Kontingent der Förderung auch begrenzt war, kam nicht jeder in den Genuss einer Zusage. Zudem musste man noch lange auf die Auszahlung warten und etliche Bedingungen beachten.
Also steht eins schon mal jetzt fest: unbürokratischer kann es für die Endkunden womöglich nicht mehr werden. Doch viele stellen sich eher die Frage, ob Händler und Hersteller die gesunkenen Preise auch wirklich an dem Kunden weitergeben? Wir für unseren Teil können dies nur bejahen. Wir bleiben unserer Firmenphilosophie treu und versuchen seit Gründung immer die besten Preise für euch zu bekommen.
Mit Freude und Neugier warten wir auf die gesetzlichen Grundlagen. Bleibt abzuwarten, was mit größeren Anlagen passiert bzw. mit welchen die von Unternehmer also nicht Privaten beauftragt werden.