0% MEHRWERTSTEUER AUF PV MODULE 01.01.2024 – 31.12.2025

 

Das neue „Fördermodel“ wird mit Hilfe des Paragraphen  28 Absatz 62 des Umsatzsteuergesetzes 1994 geregelt. Hier der komplette Paragraph zum Nachlesen. Nur wenn alle folgende Kriterien erfüllt sind, sind wir berechtigt die Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer auszustellen.

 

  • Kauf der Photovoltaikmodul

  • Käufer ist auch Betreiber der Anlage

  • Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt nicht 35 Kilowatt (peak)  

  • Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe oder auf Gebäude installiert, welche 

    • für Wohnzwecke dienen (auf bestehenden Gebäuden oder auf Bauwerke auf demselben Grundstück)

    • von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder 

    • von Körperschaften oder gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Personenvereinigungen und Vermögensmasse genutzt werden. 

  • Kein eingebrachter Antrag bis zum 31.12.2023 auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 

 

Ansonsten gilt die normale 20% Besteuerung. Dies müssen wir auch gegenüber der Finanz bestätigen können. Diese Maßnahme gilt vom 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025. Wie oben beschrieben, ist nur der Kauf von Modulen begünstigt. Jedoch teilen Produkte, welche für den Käufer keinen eigenen Zweck, sondern eher ein Mittel zum Betreib einer Photovoltaikanlage darstellen, das umsatzsteuerliche Schicksal. Das heißt werden bei Kauf der Module auch Montagematerial, Speicher, Wechselrichter, Solarkabel usw. dazukauft und erfüllt man die oben genannten Kriterien so ist dies alles begünstigt und es wird von uns eine 0% Mehrwertsteuer Rechnung ausgestellt. Die bloße Nachrüstung eines Speichers einer bestehenden Anlage unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz. 

Achtung: Wird die Anlage durch Module und Speicher erweitert, so darf die Gesamtkapazität des nachgerüsteten Speichers die Leistung der nachträglich erworbenen Photovoltaikmodule nicht unverhältnismäßig übersteigen. Ist dies der Fall, so ist der gesamte Speicher nicht förderwürdig. Übersteigt die Gesamtkapazität des miterworbenen Speichers die Leistung der erworbenen Photovoltaikmodule um nicht mehr als das Doppelte, ist jedoch von Verhältnismäßigkeit auszugehen

Wie erfolgt nun der Einkauf bei uns? Wenn Sie die Kriterien erfüllen, so ersuchen wir Sie vor Bezahlung Kontakt aufzunehmen. Sie bekommen ein Dokument, welches Sie bitte unterschrieben wieder zurückschicken. Danach stellen wir Ihnen die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, sodass Sie gleich von der Begünstigung profitieren und Sie nicht auf Zurücküberweisung unsererseits warten müssen. 

 

 

Weil uns diese Fragen des Öfteren gestellt wurden. Was passiert, wenn

 

  • die Anlage bereits 2023 fertig gestellt, der Antrag nach dem EAG jedoch abgelehnt wurde? 
    Kein Problem, ihr geht nicht leer aus. Laut dem Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie darf im Rahmen des nächsten Fördercalls noch ein Antrag gestellt werden. 

  • meine Anlage letztes Jahr bestellt wurde, sie aber erst 2024 geliefert wird?
    Wenn bis dato keine EAG Förderung beantragt wurde und die oben angeführten Kriterien zur Umsatzsteuerbefreiung erfüllt sind, kommt diese zur Anwendung. 

  • meine Anlage größer als 35 kwp ist?
    Umsatzsteuerbefreiung tritt nicht in Kraft, ein Antrag nach EAG ist zu stellen

  • meine Anlage auf einer Freifläche installiert wird?
    Umsatzsteuerbefreiung tritt nicht in Kraft, ein Antrag nach EAG ist zu stellen

 

Bitte beachtet, dass bei den eingereichten Rechnungen für die EAG Förderung die Umsatzsteuer dabei sind muss.  --> Das eine Fördersystem schließt das Andere aus <--- 

Ganzer Artikel ist hier nach zu lesen: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

 

Weitere Links zum Nachlesen:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Umsatzsteuer/Anfragen-zum-0--Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html